Wahlprüfstein # 6

Was möchten Sie tun, um die Überwachung der Arbeitsrechte von Arbeiter*innen in der internationalen Seeschifffahrt durch Bremer Behörden, wie vom Bündnis 'Fair übers Meer' gefordert und wie in internationalen Abkommen geregelt, umzusetzen?

CDU

Das Internationale Seearbeitsübereinkommen (MLC) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) schreibt für die weltweit mehr als 1,2 Mio. Seeleute verbindliche Mindeststandards für menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen vor. Die Einhaltung dieser Regelungen wird bei regelmäßigen Kontrollen durch die Flaggen- und Hafenstaaten überwacht. Bei Verstößen können Schiffe im Hafen festgehalten werden, bis die Verstöße behoben sind. Deutschland ist dem Abkommen im Jahr 2013 beigetreten und hat die Vorgaben unter einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung im deutschen Seearbeitsgesetz verankert. Auch darüber hinaus setzen wir uns für einen fairen Wettbewerb in der globalen Handelsschifffahrt sowie für die Stärkung der deutschen Flagge ein, z.B. durch den Erhalt der Ausbildungsförderung, der Tonnagesteuer, des 100-prozentigen Lohnsteuereinbehalts und der Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten für Seeleute.

SPD

Die internationale Schifffahrt ist die Basis für den globalen Handel. Die Arbeiter*innen an Bord der Schiffe leisten einen wichtigen Beitrag für unser alltägliches Leben. Trotzdem sind sie teilweise widrigen Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Wir setzen uns dafür ein, dass allen Menschen ihre Arbeitsrechte gewahrt werden. Als historisch gewachsener Hafenstandort liegt uns das Wohlergehen der Seefahrer*innen ganz besonders am Herzen. Wir werden uns auch weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass Verstöße gegen die Arbeitsrechte auf See geahndet und rechtlich verfolgt werden.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Weltweit arbeiten rund 1,2 Mio. Seeleute auf Schiffen – ein Großteil ohne geregelte Arbeitsbedingungen. Die Verhältnisse auf den Schiffen haben sich auf Basis der MLC schrittweise verbessert, sind aber teilweise, vor allem auf Kreuzfahrtschiffen, noch deutlich verbesserungswürdig. Nichteuropäische Offshore-Register (‚Billigflaggen‘) sind nicht tariflich gebunden, außer der Schiffseigner hat besondere Zusatzvereinbarungen wie Kollektivverträge abgeschlossen. Die internationalen Mindeststandards nach MLC müssen eingehalten werden, Arbeitsschutz, Urlaubsanspruch oder Heimschaffung für alle Mitarbeiter*innen gelten. Die Kontrolle der Einhaltung seearbeitsrechtlicher Vorschriften erfolgt umfassend zentral durch die Dienststelle Schiffssicherheit und nicht mehr durch verschiedene Behörden auf Landes- und Bundesebene. Dies erhöht die Effektivität und Transparenz der arbeitsrechtlichen Kontrollen an Bord und das Reporting und vermeidet Doppelkontrollen. Die Kontrollbehörden in den Häfen sind für die Umsetzung ihrer Befugnisse entsprechend auszustatten.

DIE LINKE

Internationale Seeleute dürfen nicht weiter ausgebeutet werden, Sozialstandards müssen für alle gelten. Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass Reeder nur noch staatliche Unterstützungen bekommen, wenn sie tatsächlich unter deutscher Flagge fahren. Ebenso setzen wir uns für ein internationales Regierungsabkommen ein, das eine echte Verbindung zwischen der Flagge, unter der ein Schiff fährt, und dem staatlichen Sitz seiner Eigentümer bzw. wirtschaftlichen Nutznießer verlangt. Damit würde das Billigflaggensystem vollständig abgeschafft.

FDP

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass auch auf internationalen Gewässern Menschenrechte eingehalten werden. Daher setzen wir uns für eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Nationen, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen ein, um sicherzustellen, dass dies gewährleistet wird.