Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz +

Unternehmensverantwortung

Lückenhafte Rechtsgrundlagen und ineffektive Durchsetzungsmechanismen ermöglichen es,  Produktionsprozesse und die Haftung für Missstände ins Ausland zu verlagern, denn das Völkerrecht weist die Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten Staaten zu. Lange Zeit konnten Unternehmen somit nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es in Fabriken zu Menschenrechtsverletzungen kam. Auf diese Weise wurden geringe Personalkosten in Ländern des Globalen Südens, die oft mit prekären Arbeitsbedingungen einhergehen, zum Wettbewerbsvorteil.

Um Menschen und Umwelt entlang globaler Lieferketten konsequent und umfassend zu schützen, bedarf es eines Paradigmenwechsels:

Weg von Freiwilligkeit, hin zu gesetzlichen Vorschriften, die Sorgfaltspflichten für Menschen und Umwelt für die gesamte Lieferkette vorschreiben.

Das LKSG

(Lieferketten

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gesetz)

Einen solchen Perspektivwechsel stellt das Lieferkettengesetz (Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten) dar, das in Deutschland am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Das europäische Lieferkettengesetz (EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit) wurde im Juli 2024 veröffentlicht und wird in den nächsten zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt.

 

Diese Gesetze schreiben erstmals die Achtung von Menschenrechten entlang von Lieferketten als Aufgabe von Unternehmen fest. Sie verpflichten Unternehmen dazu, ihre Lieferketten hinsichtlich möglicher Menschenrechtsverletzungen zu analysieren, bei Verletzungen Abhilfe zu schaffen und Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Außerdem müssen Unternehmen Beschwerdekanäle einrichten, über die auf Verstöße hingewiesen werden kann und im Rahmen einer Berichtspflicht  über die Aktivitäten im Rahmen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten informieren.

Das Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes ist ein wichtiger Schritt für den effektiven Schutz der Menschenrechte von Arbeiter*innen entlang globaler Lieferketten! Nun geht es darum, Sorgfaltspflichten konsequent umzusetzen.

unser Beitrag

Netzwerk

Für die erfolgreiche Umsetzung des Lieferkettengesetzes ist die Zusammenarbeit verschiedener Akteur*innen notwendig. Als Zivilgesellschaft tauschen wir uns mit Unternehmen zu Aspekten des Lieferkettengesetzes aus, laden Referent*innen ein, um Wissen zu vermitteln, teilen best practice Beispiele und diskutieren Herausforderungen und Lösungen.

 

Bildungsangebote

Wir arbeiten mit der Berufsschule für Kaufleute im Groß- und Außenhandelsmanagement zusammen und halten dort Vorlesungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.

Runder Tisch für Unternehmen

Im Rahmen des Bremer Runden Tisches zu nachhaltigen Lieferketten laden wir regelmäßig zu verschiedenen Themen unternehmerischer Sorgfaltspflichten ein.

mehr informationen

zum Runden Tisch gibt es hier