Runder Tisch zu nachhaltigen Lieferketten

Die Ansprüche von immer mehr Konsument*innen an eine transparente und verantwortungsvolle Produktion ihrer Konsumgüter steigen. Aber auch die Anzahl der Richtlinien, die die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf Mensch und Umwelt entlang globalisierter Lieferketten adressieren, nimmt zu.

 

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit zeigen: freiwillige Ansätze der Verantwortung von Unternehmen werden in Pflichten übersetzt. Spätestens vor diesem Hintergrund gilt es, die eigenen Unternehmensprozesse risikomindernd im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen zu gestalten.

 

Der Bremer Runde Tisch zu nachhaltigen Lieferketten richtet sich an Unternehmen und andere Akteur*innen der Bremer Wirtschaft. Er ermöglicht während regelmäßiger Treffen Wissenserwerb, Erfahrungsaustausch und Diskussion im Kontext von Nachhaltigkeit in Lieferketten im Allgemeinen und Unternehmensverantwortung im Speziellen. Gemeinsam wollen wir Herausforderungen menschenrechtlicher Belange im Kontext von Lieferketten benennen und vor allem Lösungswege und Handlungsmöglichkeiten kennenlernen, Menschenrechte zu stärken. Dafür kombinieren wir Perspektiven aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

 

Zu den Sitzungen laden wir Expert*innen zu den jeweiligen thematischen Schwerpunkten ein, die durch Kurzvorträge neue Impulse in die Runde geben und die Diskussionen der Sitzungen mit Ihren Expertisen begleiten. Die inhaltliche Ausrichtung der einzelnen Sitzungen richtet sich nach Interesse und Bedarf der Teilnehmenden des Runden Tisches. Gemeinsam wird den Sitzungen sein, dass die eigenen unternehmerischen Tätigkeiten mit ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Kontext globaler Zusammenhänge reflektiert werden. Dabei stehen Handlungsmöglichkeiten für die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage der Arbeiter*innen entlang der Wertschöpfungskette im Fokus. Die Treffen finden in einem Rhythmus von ungefähr 4 Monaten statt.

 

Lina Huber organisiert die Runden Tische und freut sich über Ihre Fragen und Anmeldungen.

Runder Tisch # 4

20.08.2024  l  10 – 13 Uhr l  Ort wird nach Anmeldung bekanntgegeben

 

Input:

l Luis Guijarro (Rechtsanwalt KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

 

Das Europäische Parlament forderte im Jahr 2021
verbindliche Rechtsvorschriften nachhaltiger Unternehmensführung und initiierte die Verhandlungen
über ein europäisches Lieferkettengesetz. Der in den
folgenden Jahren zwischen den EU Institutionen
ausgehandelten Richtlinie über die unternehmerische
Sorgfaltspflicht im Hinblick auf
Nachhaltigkeit stimmte das Europäische Parlament im
April 2024 zu.

 

Nach der Veröffentlichung im Juli 2024 haben die EU
Mitgliedsstaaten nun zwei Jahre Zeit, sie in
nationales Recht zu überführen. Für Deutschland
bedeutet das die Anpassung des bereits geltenden
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

 

Was gibt die Richtlinie vor?

Wo gibt es Überschneidungen zum LkSG ?

Wo unterscheiden sie sich in Bezug auf Geltungsbereiche, Sorgfaltspflichten, Schutzgüter
und Berichtspflichten?

Welche Regelungen sind in
Bezug auf Haftung, Sanktionen und Durchsetzungsinstrumente vorgesehen?

Was verbirgt sich hinter dem
Begriff „ Aktivitätenkette “ und welche Unterstützungs
angebote wird es gerade für kleine und mittelständ
ische Unternehmen geben?

 

In dieser Sitzung legen wir den
Fokus auf die finalen Inhalte der Richtlinie und
diskutieren die Auswirkungen auf das LkSG.

 

Lina Huber organisiert die Runden Tische und freut sich über Ihre Fragen und Anmeldungen.

Runder Tisch # 5

21.11.2024  l  14 – 18 Uhr l 

Ort wird nach Anmeldung bekanntgegeben

 

Input:

l David Pyka (Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte)

 

Das LkSG schreibt neben Anforderungen an den Menschenrechtsschutz auch Sorgfaltspflichten hinsichtlich schädlicher Umweltauswirkungen in Lieferketten vor: So sind das
Minamata, das Stockholmer und das Basler Übereinkommen als geschützte Rechtspositionen im Gesetz enthalten. Über sie werden Verbote bezüglich der Nutzung von Quecksilber, persistenten organischen Stoffen und gefährlichen Abfällen definiert.

 

Neben diesen eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflichten enthalten auch menschenrechtliche
Sorgfaltspflichten Bezüge zu Umweltauswirkungen. So verbietet das Lieferkettengesetz Lärmemissionen, übermäßigen Wasserverbrauch und die Schädigung von Boden, Gewässern und Luft, wenn dadurch die Nahrungsproduktion, der Zugang zu Trinkwasser und
Sanitäranlagen oder die Gesundheit einer Person beeinträchtigt wird.

 

Durch die EU Richtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit werden diese Pflichten auf die Eindämmung des Klimawandels
ausgeweitet. So schreibt sie Unternehmen vor, einen Plan zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu
entwickeln und umsetzen.

 

Doch was beinhaltet ein solcher Klimaplan?

Was gilt es bei seiner Erarbeitung zu beachten?

Wie ist er im Gesamtkontext der EU Richtlinie zu verstehen?

Und welche weiteren Handlungsmöglichkeiten gibt es für die Erfüllung umweltbezogener Sorgfaltspflichten?

 

Diese und weitere Fragen werden wir
mit David Pyka , Berater
beim Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte,
diskutieren.

 

Lina Huber organisiert die Runden Tische und freut sich über Ihre Fragen und Anmeldungen.

Hier gibt es die Ergebnisse der vorherigen Runden Tische als Download