Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz +

Unternehmensverantwortung

Worum es geht

Lückenhafte Rechtsgrundlagen und ineffektive Durchsetzungsmechanismen ermöglichen es, nicht nur Produktionsprozesse ins Ausland zu verlagern, sondern mit ihnen auch die Haftung für Missstände. Das Völkerrecht weist die Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten Staaten zu. Lange Zeit konnten Unternehmen somit nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es in Fabriken zu Menschenrechtsverletzungen kam. Auf diese Weise wurden geringe Personalkosten in Ländern des Globalen Südens, die oft mit prekären Arbeitsbedingungen einhergehen, zum Wettbewerbsvorteil.

 

Um Menschen und Umwelt entlang globaler Lieferketten konsequent und umfassend zu schützen, bedarf es eines Paradigmenwechsels.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Einen solchen Perspektivwechsel stellt das Lieferkettengesetz (Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten) dar, das in Deutschland am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Dieses Gesetz schreibt erstmals die Achtung von Menschenrechten entlang von Lieferketten als Aufgabe von Unternehmen fest. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Lieferketten hinsichtlich möglicher Menschenrechtsverletzungen zu analysieren, Abhilfe zu schaffen bei Verletzungen und Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Außerdem müssen Unternehmen Beschwerdekanäle einrichten, über die auf Verstöße hingewiesen werden kann und im Rahmen einer Berichtspflicht  über die Aktivitäten im Rahmen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten informieren.

 

Das Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes ist ein wichtiger Schritt für den effektiven Schutz der Menschenrechte von Arbeiter*innen entlang globaler Lieferketten!

 

Für diesen bedarf es allerdings mehr als das Lieferkettengesetz derzeit liefert: nämlich eine starke gesetzliche Regelung auf EU Ebene, die die gesamte Lieferkette und alle Sektoren umfasst, die Unternehmen im Falle von Menschenrechtsverletzungen haftbar macht und auch Pflichten der Umwelt und dem Klima festschreibt. (Verlinkung Initiative Lieferkettengesetz)

Unsere Aktivitäten

Für die erfolgreiche Umsetzung des Lieferkettengesetzes ist die Zusammenarbeit verschiedener Akteur*innen notwendig. Als Zivilgesellschaft tauschen wir uns mit Unternehmen zu Aspekten des Lieferkettengesetzes aus, laden Referent*innen ein, um Wissen zu vermitteln, teilen best practice Beispiele und diskutieren Herausforderungen und Lösungen.

Außerdem führen wir Bildungsangebote in der Ausbildung für Kaufleute im Groß- und Außenhandelsmanagement zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch.

Im Rahmen des Runden Tisches Bremens Nachhaltige Lieferketten finden regelmäßige Treffen zu verschiedenen Themen statt.

Hier geht es zum Runden Tisch.